ALLGEMEINE VERKAUFS- UND
LIEFERBEDINGUNGEN
DER
HENDI FOOD SERVICE
EQUIPMENT GMBH, 5112 LAMPRECHTSHAUSEN
Die nachstehenden Bedingungen gelten, falls mit unserer Firmenleitung
nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, für alle gegenwärtigen und künftig
abzuschließenden Verkäufe. Rechtliche Unwirksamkeit oder Änderung einzelner
Bedingungen berühren die Gültigkeit anderer Bestimmungen nicht. Mit Annahme
der ersten Lieferung anerkennt der Käufer stillschweigend die ausschließliche
Gültigkeit der Bedingungen, ganz besonders bei entgegenstehendem Wortlaut
seiner Einkaufsbedingungen, es sei denn, dass schriftlich Abweichungen vereinbart
wurden. Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
Erhaltene Bestellungen und Vereinbarungen mit uns verpflichten uns nur soweit,
wie wir sie schriftlich bestätigt haben. Unsere Angestellten sind nicht berechtigt
und ermächtigt, Zusagen zu machen und Verpflichtungen einzugehen, die über
den Inhalt des schriftlichen Kaufantragstextes hinausgehen bzw. von diesem
abweichen. Durch die Absage solcher mündlicher Zusagen überschreitet der Angestellte
seine Vollmacht. Entwürfe, Pläne und Berechnungen bleiben unser Eigentum und
dürfen nur mit unserer Zustimmung verwendet werden, bzw. Dritten bekannt
gemacht
werden. Zunächst gelten die besonderen Bedingungen, dann die Verkaufs- und
Lieferbedingungen und dann die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Die
Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, durchwegs für Lieferungen und
Abrufungen von Lager, ausschließlich Versicherung, Verpackung und
Mehrwertsteuer. Wir behalten uns die Anrechnung der am Tage der Lieferung
geltenden Preise insoweit vor, als Preisänderungen von Zöllen,
Wechselkursschwankungen, Erhöhung der Ein- und Ausgangsfrachten, Neueinführung
und Erhöhung von Abgaben und Ausstattungsänderungen aufgrund gesetzlicher
Vorschriften oder Normvorschriften oder Anpassung an den letzten Stand der
technischen Entwicklung sowie aus wirtschaftlichen Notwendigkeiten oder
aufgrund von Preiserhöhungen unserer Lieferanten, erforderlich sind. Der
Kaufpreis ist auf der Basis des Verbraucherpreisindex (VPI) 1986 wertgesichert
und gilt als Richtsatz für die Berechnung der Aufwertungsbeträge das
Fakturendatum. Indexschwankungen von fünf Prozent bleiben unberücksichtigt. Die
Mehrwertsteuer ist in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu bezahlen.
Die Zahlung hat innerhalb
von acht Tagen ab Rechnungsdatum mit zwei Prozent Skonto, innerhalb von 30
Tagen netto ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zielüberschreitung werden 1 ¼ % Zinsen
pro Monat berechnet, unbeschadet der Geltendmachung des weiteren durch den
Zahlungsverzug entstandenen Schadens. Zahlungen dürfen nur an die auf den
verwendeten Geschäftspapieren angegebenen Bankkonten und an Personen mit schriftlicher
Inkassovollmacht oder an unsere Kasse geleistet werden, wobei als Erfüllungsort
der Zahlung Lamprechtshausen vereinbart wird. Zahlungen werden zuerst auf Nebenspesen,
dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital verrechnet. Eine Aufrechnung mit bestrittenen
Gegenforderungen ist unzulässig. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zielüberschreitung.
Wird unsererseits zugestanden, den Rechnungsbetrag in Teilzahlungen abzustatten,
so gilt immer als vereinbart, dass Terminverlust bei Verzug mit einer Teilzahlung
eintritt. Eine Verpflichtung unsererseits zur Hereinnahme von Wechseln besteht
nicht. Sollte von uns ein Wechsel oder Scheck übernommen werden, so erfolgt
dies nur zahlungshalber. Gutschriften werden nur vorbehaltlich des Eingangs
und Valuta zum Eingangstag erteilt. Im Falle des Zahlungsverzuges tritt des
weiteren die Fälligkeit aller unserer übrigen Forderungen ein. Kommt der Käufer
in Zahlungsverzug bzw. tritt eine Verschlechterung seiner Vermögenslage ein,
so sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der Ware zu verlangen bzw.
den weiteren Gebrauch oder Verkauf zu untersagen. Weiters sind wir in diesem
Fall berechtigt, entgegen anderslautenden Vereinbarungen von weiteren Lieferungen
zurückzutreten oder nur noch gegen Nachnahme bzw. Zahlung Zug um Zug zu liefern.
Dem Käufer steht deswegen jedoch keinerlei Rücktrittsrecht zu. Abrechnungen
gelten unter Vorbehalt des Irrtums.
Die gelieferte Ware bleibt
bis zur vollständigen Abdeckung aller uns gegenüber entstandenen Verbindlichkeiten
des Käufers unser Eigentum, auch wenn der Käufer sie bearbeitet oder verarbeitet
hat. Im Falle des Weiterverkaufs tritt uns der Käufer alle Rechte aus
der Weiterveräußerung ab. Über unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet,
auf seinen Rechnungsformularen einen entsprechenden Zessionsvermerk vorzunehmen
Der Käufer ist zur sachgemäßen Lagerung bzw. Aufbewahrung und Versicherung
gegen Feuer und Diebstahl der gelieferten noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Waren verpflichtet. Dies gilt auch für die Waren, die in Konsignation geliefert
werden. Der Käufer verpflichtet sich, im Falle des aufrechten Eigentum-Vorbehaltes
seine Ansprüche gegen die Versicherung im Versicherungsfall hinsichtlich dieser
Waren abzutreten. Der Käufer ist verpflichtet, für die Dauer des vereinbarten
Eigentumsvorbehaltes unser Eigentumsrecht am Kaufgegenstand entsprechend ersichtlich
zu machen. Jede Veräußerung oder Sicherungsübereignung an Dritte hinsichtlich
der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Im Falle einer gerichtlichen
Pfändung ist der Käufer zur sofortigen Anzeige von diesem Vorgang an uns verpflichtet.
Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß
nach, so sind wir jeder Zeit berechtigt, unser Eigentum auf Kosten des Käufers
ohne dessen Wissen und Einvernehmen zurückzuholen und uns zu diesem Zweck
auf angemessene Weise Zutritt zu unserem Eigentum zu verschaffen. Der Käufer
erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden und verzichtet ausdrücklich
auf jegliche Besitzstörungsansprüche.
Angaben über Lieferzeiten
machen wir nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch können diese nur ungefähr
und stets unverbindlich erfolgen. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzögerungen
können wir nur übernehmen, soweit diese Verzögerungen vorsätzlich oder grob
fahrlässig von uns verschuldet wurden. Der Rücktritt des Käufers wegen verspäteter
Lieferung ist nur möglich, wenn uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt
wurde. Wird die Ware vom Käufer verspätet übernommen, so sind wir berechtigt,
eine angemessene Standgebühr zu verrechnen, wir haften, sofern keine Versicherungsdeckung
gegeben ist, für Schäden nur bei grobem Verschulden.
Bestellungsänderungen und
Stornierungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung in schriftlicher Form.
Da wir die von uns liefernden
Waren nicht selbst erzeugen, sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten,
ohne dem Käufer dafür Schadenersatz leisten zu müssen, wenn sich von uns unverschuldet
Schwierigkeiten bei der Herstellung durch den Erzeuger oder bei der Beschaffung
der Waren ergeben. Insbesondere haften wir nicht für Verzögerungen bzw. Nichtlieferung
infolge höherer Gewalt, wie zum Beispiel Streik, politischer Auseinandersetzungen,
extreme Witterungsbedingungen. Wenn der Käufer in Annahmeverzug kommt, sind
wir berechtigt, über den Kaufgegenstand frei zu verfügen oder an seiner Stelle
einen gleichartigen Kaufgegenstand zu liefern. Wir sind berechtigt vom Kaufvertrag
zurückzutreten im Falle des Annahmeverzuges des Käufers sowie dann, wenn Umstände
welche die Kreditwürdigkeit des Käufers betreffen, eine wesentliche
Änderung erfahren oder diese Umstände uns erst nach Vertragsabschluß
bekannt geworden sind. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer und
hierauf begründeten Rücktritt durch uns sowie bei unbegründetem Rücktritt
durch den Käufer sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder Erfüllung
oder 25 Prozent des Kaufpreis als Stornogebühr zu verlangen oder Schadenersatz
geltend zu machen.
Der Versand erfolgt auf Gefahr
des Bestellers. Falls vom Käufer nicht anders vorgeschrieben, erfolgt der
Versand bzw. die Wahl des Spediteurs nach unserem Ermessen. Bestellungen werden
unfrei zum Versand gebracht. Ersatzteile sowie Bestellungen von Kunden, die
mit uns in keiner regelmäßigen Geschäftsbeziehung stehen, liefern wir ausschließlich
per Nachnahme.
Abbildung
und Beschreibung unserer Waren in unseren Druckschriften sind jeweils nach
bestem Wissen und Gewissen hergestellt, jedoch nicht verbindlich.
Konstruktionsänderungen an den Maschinen und an den Teilen sind möglich, wobei
wir stets bemüht sind, Verbesserungen vorzunehmen. Das Prospektmaterial wird
von der Herstellerfirma zur Verfügung gestellt und inhaltlich bestimmt. Wir
haften daher für allfällige Ansprüche aus der Verwendung dieser
Werbematerialien nicht. Abweichungen von den Abbildungen sowie von angegeben
Maßen und Gewichten bleiben vorbehalten.
Erkennbare Mängel der
gelieferten Ware sind bei der Übernahme zu rügen, andernfalls gilt die
Lieferung als vorbehaltlos übernommen. Sollte der Mangel erst zu einem späteren
Zeitpunkt entdeckt werden können, so ist die Rüge unverzüglich durchzuführen.
Ebenso sind allfällige Mehr- oder Minderlieferungen sofort bei Übernahme zu
rügen, andernfalls die gelieferte Stückzahl anerkannt wird. Die Rüge hat
schriftlich zu erfolgen. Mit der Übernahme, spätestens mit dem Ablauf der
vereinbarten Übernahmefrist gehen alle Gefahren auf den Käufer über.
Für
das Material der gelieferten Gegenstände leisten wir für vierundzwanzig Monate,
vom Tage der Lieferung an gerechnet, Gewähr. Der Gewährleistungsübergang ist
bei der jeweiligen nächsten Partnerwerkstätte.
Bei Defekt der Ware ist diese
beim jeweils nächsten Partnerstandort vorbeizubringen. Sollte das nicht möglich
sein, so werden die Fahrzeit - Kraftfahrzeugkosten in Rechnung gestellt, jedoch
nicht der zur Behebung der Störung notwendige Zeit - und Materialaufwand.
Natürlicher Verschleiß fällt
nicht in diese Gewähr. Von der Gewähr ausgeschlossen sind: Teile, welche starker
Abnutzung unterworfen sind, ferner Messer, Federn, Gummi und dgl., auch Beschädigungen,
welche durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch böswillige Beschädigungen entstanden
sind. Über diese Gewähr hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Käufer nicht, den Mangel selbst
oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern ist uns vorher Gelegenheit zur
Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.
Eine Ersatzpflicht nach dem
Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche
für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmern sind
ausgeschlossen. Jede Verbindlichkeit und etwaige Ansprüche aus Vergütung von
Schäden, Arbeitslöhnen, Frachtausgaben, Verzugsstrafen und Gewinnentgang werden
von uns abgelehnt. Schadenersatzansprüche können nur wegen Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
Diese Verkaufs- und
Lieferbedingungen bilden einen wesentlichen Bestandteil eines jeden mit uns
abgeschlossenen Kaufvertrages, ohne dass es eines besonderen Hinweises in jedem
Einzelfall bedarf. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann für uns
rechtsverbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Diese
Abweichungen gelten selbstverständlich nur für dasjenige Geschäft, für welches
sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Rücksendungen
von Waren bzw. Ersatzteilen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
unserer Verkaufsabteilung. Sendungen, welche ohne diese Zustimmung bei uns
einlangen, werden unfrei retourniert bzw. auf Kosten und Gefahr des Käufers
auf ein Speditionslager gelegt. Wir sind berechtigt, allfällige an uns übergebene
Waren, die trotz Aufforderungen unsererseits nicht abgeholt werden, nach Nachfristsetzung
zu verschrotten
Einseitige Erklärungen des
Käufers, insbesondere hinsichtlich Belastungsanzeige für Waren, Retoursendung,
Preisdifferenzen und Boni, sind für uns unbeachtlich und müssen von uns nicht
gesondert widersprochen werden. Allfällige Erklärungen des Käufers auf Zahlschein
sind für uns unbeachtlich, da wir mit Datenverarbeitung arbeiten.
Soweit für die Waren und
Nebenmaterial, zum Beispiel Prospekte, Marken-, Patent-, oder
Musterschutzrechte bestehen, verpflichtet sich der Käufer, diese Rechte
anzuerkennen und gegen diese Rechte weder selbst noch durch Dritte,
insbesondere durch Nachahmung oder ungerechtfertigte Führung der Marken etc. zu
verstoßen.
Sofern die Waren für die Weiterveräußerung
bestimmt sind, sind unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen an die Vertragspartner
des Käufers zu überbinden.
Die Verkaufs- und
Lieferbedingung gelten bei allfälligen weiteren telefonischen und schriftlichen
Bestellungen ebenfalls als mitvereinbart, auch wenn unsere Formulare nicht verwendet
werden.
Sollten
die Waren in Kommission geliefert werden, verpflichtet sich der Käufer, die
Kommissionswaren sorgfältig zu verwahren und haftet für alle Beschädigungen
an der Kommissionsware, unabhängig davon, ob er diese Beschädigungen verschuldet
hat oder nicht. Der Verkauf der Kommissionsware ist binnen drei Tage anzuzeigen
und innerhalb der Zahlungsbedingung gemäß Punkt C.) ab diesem Zeitpunkt zu
bezahlen. Sollte der Käufer keine nachhaltigen Bemühungen unternehmen, um
die Kommissionsware zu verkaufen, so sind wir berechtigt die Kommissionsware
unter Setzung einer Nachfrist vorzeitig zurückzuholen. Sollte der Käufer gegen
die Verkaufs- und Lieferbedingung verstoßen, insbesondere mit Zahlungen in
Verzug geraten, so sind wir berechtigt, alle Kommissionswaren sofort zurückzuholen.
Sollten die Waren als Ausstellungsgeräte
geliefert werden, verpflichtet sich der Empfänger, diese sorgfältig zu verwahren
und haftet für alle Beschädigungen an den Ausstellungsgeräten, unabhängig
davon, ob er diese Beschädigungen verschuldet hat oder nicht. Ausstellungsgeräte
sind Eigentum der Hendi Food Service Equipment GmbH und dürfen nicht verkauft
werden.
Erfüllungsort für unsere Geschäfte und Gerichtsstand
für alle aus unserem Geschäft entstehenden Streitfragen ist Salzburg; es steht
uns jedoch ausdrücklich frei, den Käufer am vereinbarten Gerichtsstand in
Salzburg oder an jedem sonst für ihn zuständigen Gerichtsstand zu belangen.
Hinzu wird festgestellt, dass es sich bei dem gegenständlichen Geschäft um
kein Verbrauchsgeschäft im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes handelt. Vereinbart
wird die Anwendbarkeit österreichischen Rechts mit Ausnahmen des UN - Kaufrechts.