ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

DER

HENDI FOOD SERVICE EQUIPMENT GMBH, 5112 LAMPRECHTSHAUSEN

 

A.)    ALLGEMEINES

Die nachstehenden Bedingungen gelten, falls mit unserer Firmenleitung nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, für alle gegenwärtigen und künftig abzuschließenden Verkäufe. Rechtliche Unwirksamkeit oder Änderung einzelner Bedingungen berühren die Gültigkeit anderer Bestimmungen nicht. Mit Annahme der ersten Lieferung anerkennt der Käufer stillschweigend die ausschließliche Gültigkeit der Bedingungen, ganz besonders bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Einkaufsbedingungen, es sei denn, dass schriftlich Abweichungen vereinbart wurden. Die Rechte des Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Erhaltene Bestellungen und Vereinbarungen mit uns verpflichten uns nur soweit, wie wir sie schriftlich bestätigt haben. Unsere Angestellten sind nicht berechtigt und ermächtigt, Zusagen zu machen und Verpflichtungen einzugehen, die über den Inhalt des schriftlichen Kaufantragstextes hinausgehen bzw. von diesem abweichen. Durch die Absage solcher mündlicher Zusagen überschreitet der Angestellte seine Vollmacht. Entwürfe, Pläne und Berechnungen bleiben unser Eigentum und dürfen nur mit unserer Zustimmung verwendet werden, bzw. Dritten bekannt gemacht werden. Zunächst gelten die besonderen Bedingungen, dann die Verkaufs- und Lieferbedingungen und dann die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

 

B.)    PREISE

Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, durchwegs für Lieferungen und Abrufungen von Lager, ausschließlich Versicherung, Verpackung und Mehrwertsteuer. Wir behalten uns die Anrechnung der am Tage der Lieferung geltenden Preise insoweit vor, als Preisänderungen von Zöllen, Wechselkursschwankungen, Erhöhung der Ein- und Ausgangsfrachten, Neueinführung und Erhöhung von Abgaben und Ausstattungsänderungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder Normvorschriften oder Anpassung an den letzten Stand der technischen Entwicklung sowie aus wirtschaftlichen Notwendigkeiten oder aufgrund von Preiserhöhungen unserer Lieferanten, erforderlich sind. Der Kaufpreis ist auf der Basis des Verbraucherpreisindex (VPI) 1986 wertgesichert und gilt als Richtsatz für die Berechnung der Aufwertungsbeträge das Fakturendatum. Indexschwankungen von fünf Prozent bleiben unberücksichtigt. Die Mehrwertsteuer ist in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu bezahlen.

 

C.)    ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Zahlung hat innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum mit zwei Prozent Skonto, innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zielüberschreitung werden 1 ¼ % Zinsen pro Monat berechnet, unbeschadet der Geltendmachung des weiteren durch den Zahlungsverzug entstandenen Schadens. Zahlungen dürfen nur an die auf den verwendeten Geschäftspapieren angegebenen Bankkonten und an Personen mit schriftlicher Inkassovollmacht oder an unsere Kasse geleistet werden, wobei als Erfüllungsort der Zahlung Lamprechtshausen vereinbart wird. Zahlungen werden zuerst auf Nebenspesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital verrechnet. Eine Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ist unzulässig. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zielüberschreitung. Wird unsererseits zugestanden, den Rechnungsbetrag in Teilzahlungen abzustatten, so gilt immer als vereinbart, dass Terminverlust bei Verzug mit einer Teilzahlung eintritt. Eine Verpflichtung unsererseits zur Hereinnahme von Wechseln besteht nicht. Sollte von uns ein Wechsel oder Scheck übernommen werden, so erfolgt dies nur zahlungshalber. Gutschriften werden nur vorbehaltlich des Eingangs und Valuta zum Eingangstag erteilt. Im Falle des Zahlungsverzuges tritt des weiteren die Fälligkeit aller unserer übrigen Forderungen ein. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug bzw. tritt eine Verschlechterung seiner Vermögenslage ein, so sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der Ware zu verlangen bzw. den weiteren Gebrauch oder Verkauf zu untersagen. Weiters sind wir in diesem Fall berechtigt, entgegen anderslautenden Vereinbarungen von weiteren Lieferungen zurückzutreten oder nur noch gegen Nachnahme bzw. Zahlung Zug um Zug zu liefern. Dem Käufer steht deswegen jedoch keinerlei Rücktrittsrecht zu. Abrechnungen gelten unter Vorbehalt des Irrtums.

 

D.)    EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Abdeckung aller uns gegenüber entstandenen Verbindlichkeiten des Käufers unser Eigentum, auch wenn der Käufer sie bearbeitet oder verarbeitet  hat. Im Falle des Weiterverkaufs tritt uns der Käufer alle Rechte aus der Weiterveräußerung ab. Über unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, auf seinen Rechnungsformularen einen entsprechenden Zessionsvermerk vorzunehmen Der Käufer ist zur sachgemäßen Lagerung bzw. Aufbewahrung und Versicherung gegen Feuer und Diebstahl der gelieferten noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verpflichtet. Dies gilt auch für die Waren, die in Konsignation geliefert werden. Der Käufer verpflichtet sich, im Falle des aufrechten Eigentum-Vorbehaltes seine Ansprüche gegen die Versicherung im Versicherungsfall hinsichtlich dieser Waren abzutreten. Der Käufer ist verpflichtet, für die Dauer des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes unser Eigentumsrecht am Kaufgegenstand entsprechend ersichtlich zu machen. Jede Veräußerung oder Sicherungsübereignung an Dritte hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände ist nur mit unserer schriftlichen  Zustimmung zulässig. Im Falle einer gerichtlichen Pfändung ist der Käufer zur sofortigen Anzeige von diesem Vorgang an uns verpflichtet. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so sind wir jeder Zeit berechtigt, unser Eigentum auf Kosten des Käufers ohne dessen Wissen und Einvernehmen zurückzuholen und uns zu diesem Zweck auf angemessene Weise Zutritt zu unserem Eigentum zu verschaffen. Der Käufer erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden und verzichtet ausdrücklich auf jegliche Besitzstörungsansprüche.

 

E.)     LIEFERZEITEN

Angaben über Lieferzeiten machen wir nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch können diese nur ungefähr und stets unverbindlich erfolgen. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzögerungen können wir nur übernehmen, soweit diese Verzögerungen vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns verschuldet wurden. Der Rücktritt des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist nur möglich, wenn uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Wird die Ware vom Käufer verspätet übernommen, so sind wir berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu verrechnen, wir haften, sofern keine Versicherungsdeckung gegeben ist, für Schäden nur bei grobem Verschulden.

 

F.)     ABÄNDERUNG UND STORNIERUNGEN VON BESTELLUNGEN

Bestellungsänderungen und Stornierungen bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung in schriftlicher Form.

Da wir die von uns liefernden Waren nicht selbst erzeugen, sind wir berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dem Käufer dafür Schadenersatz leisten zu müssen, wenn sich von uns unverschuldet Schwierigkeiten bei der Herstellung  durch den Erzeuger oder bei der Beschaffung der Waren ergeben. Insbesondere haften wir nicht für Verzögerungen bzw. Nichtlieferung  infolge höherer Gewalt, wie zum Beispiel Streik, politischer Auseinandersetzungen, extreme Witterungsbedingungen. Wenn der Käufer in Annahmeverzug kommt, sind wir berechtigt, über den Kaufgegenstand frei zu verfügen oder an seiner Stelle einen gleichartigen Kaufgegenstand zu liefern. Wir sind berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten im Falle des Annahmeverzuges des Käufers sowie dann, wenn Umstände welche die Kreditwürdigkeit des Käufers betreffen, eine wesentliche  Änderung erfahren oder diese Umstände uns erst nach Vertragsabschluß bekannt geworden sind. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer und hierauf begründeten Rücktritt durch uns sowie bei unbegründetem Rücktritt durch den Käufer sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder Erfüllung oder 25 Prozent des Kaufpreis als Stornogebühr zu verlangen oder Schadenersatz geltend zu machen.

 

G.)   VERSANDBEDINGUNG

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Falls vom Käufer nicht anders vorgeschrieben, erfolgt der Versand bzw. die Wahl des Spediteurs nach unserem Ermessen. Bestellungen werden unfrei zum Versand gebracht. Ersatzteile sowie Bestellungen von Kunden, die mit uns in keiner regelmäßigen Geschäftsbeziehung stehen, liefern wir ausschließlich per Nachnahme.

 

H.)     WERBEPROSPEKTE

Abbildung und Beschreibung unserer Waren in unseren Druckschriften sind jeweils nach bestem Wissen und Gewissen hergestellt, jedoch nicht verbindlich. Konstruktionsänderungen an den Maschinen und an den Teilen sind möglich, wobei wir stets bemüht sind, Verbesserungen vorzunehmen. Das Prospektmaterial wird von der Herstellerfirma zur Verfügung gestellt und inhaltlich bestimmt. Wir haften daher für allfällige Ansprüche aus der Verwendung dieser Werbematerialien nicht. Abweichungen von den Abbildungen sowie von angegeben Maßen und Gewichten bleiben vorbehalten.

 

I.)     BEANSTANDUNG VON MÄNGELN

Erkennbare Mängel der gelieferten Ware sind bei der Übernahme zu rügen, andernfalls gilt die Lieferung als vorbehaltlos übernommen. Sollte der Mangel erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt werden können, so ist die Rüge unverzüglich durchzuführen. Ebenso sind allfällige Mehr- oder Minderlieferungen sofort bei Übernahme zu rügen, andernfalls die gelieferte Stückzahl anerkannt wird. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen. Mit der Übernahme, spätestens mit dem Ablauf der vereinbarten Übernahmefrist gehen alle Gefahren auf den Käufer über.

 

J.)     GEWÄHRLEISTUNG; SCHADENERSATZ; PRODUKTHAFTUNG

Für das Material der gelieferten Gegenstände leisten wir für vierundzwanzig Monate, vom Tage der Lieferung an gerechnet, Gewähr. Der Gewährleistungsübergang ist bei der jeweiligen nächsten Partnerwerkstätte. Bei Defekt der Ware ist diese beim jeweils nächsten Partnerstandort vorbeizubringen. Sollte das nicht möglich sein, so werden die Fahrzeit - Kraftfahrzeugkosten in Rechnung gestellt, jedoch nicht der zur Behebung der Störung notwendige Zeit - und Materialaufwand.

 

Natürlicher Verschleiß fällt nicht in diese Gewähr. Von der Gewähr ausgeschlossen sind: Teile, welche starker Abnutzung unterworfen sind, ferner Messer, Federn, Gummi und dgl., auch Beschädigungen, welche durch unsachgemäßen Gebrauch oder durch böswillige Beschädigungen entstanden sind. Über diese Gewähr hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Käufer nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern ist uns vorher Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.

 

Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmern sind ausgeschlossen. Jede Verbindlichkeit und etwaige Ansprüche aus Vergütung von Schäden, Arbeitslöhnen, Frachtausgaben, Verzugsstrafen und Gewinnentgang werden von uns abgelehnt. Schadenersatzansprüche können nur wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.

 

K.)    ABWEICHUNGEN VON DEN VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen bilden einen wesentlichen Bestandteil eines jeden mit uns abgeschlossenen Kaufvertrages, ohne dass es eines besonderen Hinweises in jedem Einzelfall bedarf. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur dann für uns rechtsverbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Diese Abweichungen gelten selbstverständlich nur für dasjenige Geschäft, für welches sie ausdrücklich vereinbart wurden.

 

L.)     RÜCKSENDUNGEN VON WAREN

Rücksendungen von Waren bzw. Ersatzteilen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung unserer Verkaufsabteilung. Sendungen, welche ohne diese Zustimmung bei uns einlangen, werden unfrei retourniert bzw. auf Kosten und Gefahr des Käufers auf ein Speditionslager gelegt. Wir sind berechtigt, allfällige an uns übergebene Waren, die trotz Aufforderungen unsererseits nicht abgeholt werden, nach Nachfristsetzung zu verschrotten

 

M.)   EINSEITIGE ERKLÄRUNGEN

Einseitige Erklärungen des Käufers, insbesondere hinsichtlich Belastungsanzeige für Waren, Retoursendung, Preisdifferenzen und Boni, sind für uns unbeachtlich und müssen von uns nicht gesondert widersprochen werden. Allfällige Erklärungen des Käufers auf Zahlschein sind für uns unbeachtlich, da wir mit Datenverarbeitung arbeiten.

 

N.)    SCHUTZRECHTE

Soweit für die Waren und Nebenmaterial, zum Beispiel Prospekte, Marken-, Patent-, oder Musterschutzrechte bestehen, verpflichtet sich der Käufer, diese Rechte anzuerkennen und gegen diese Rechte weder selbst noch durch Dritte, insbesondere durch Nachahmung oder ungerechtfertigte Führung der Marken etc. zu verstoßen.

 

O.)    ÜBERBINDUNG DER VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Sofern die Waren für die Weiterveräußerung bestimmt sind, sind unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen an die Vertragspartner des Käufers zu überbinden.

 

P.)    WEITERE BESTELLUNGEN

Die Verkaufs- und Lieferbedingung gelten bei allfälligen weiteren telefonischen und schriftlichen Bestellungen ebenfalls als mitvereinbart, auch wenn unsere Formulare nicht verwendet werden.

 

Q.)    KOMMISSIONSGESCHÄFTE

Sollten die Waren in Kommission geliefert werden, verpflichtet sich der Käufer, die Kommissionswaren sorgfältig zu verwahren und haftet für alle Beschädigungen an der Kommissionsware, unabhängig davon, ob er diese Beschädigungen verschuldet hat oder nicht. Der Verkauf der Kommissionsware ist binnen drei Tage anzuzeigen und innerhalb der Zahlungsbedingung gemäß Punkt C.) ab diesem Zeitpunkt zu bezahlen. Sollte der Käufer keine nachhaltigen Bemühungen unternehmen, um die Kommissionsware zu verkaufen, so sind wir berechtigt die Kommissionsware unter Setzung einer Nachfrist vorzeitig zurückzuholen. Sollte der Käufer gegen die Verkaufs- und Lieferbedingung verstoßen, insbesondere mit Zahlungen in Verzug geraten, so sind wir berechtigt, alle Kommissionswaren sofort zurückzuholen.

 

R.)    AUSSTELLUNGSGERÄTE

Sollten die Waren als Ausstellungsgeräte geliefert werden, verpflichtet sich der Empfänger, diese sorgfältig zu verwahren und haftet für alle Beschädigungen an den Ausstellungsgeräten, unabhängig davon, ob er diese Beschädigungen verschuldet hat oder nicht. Ausstellungsgeräte sind Eigentum der Hendi Food Service Equipment GmbH und dürfen nicht verkauft werden.

 

S.)    ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort für unsere Geschäfte und Gerichtsstand für alle aus unserem Geschäft entstehenden Streitfragen ist Salzburg; es steht uns jedoch ausdrücklich frei, den Käufer am vereinbarten Gerichtsstand in Salzburg oder an jedem sonst für ihn zuständigen Gerichtsstand zu belangen. Hinzu wird festgestellt, dass es sich bei dem gegenständlichen Geschäft um kein Verbrauchsgeschäft im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes handelt. Vereinbart wird die Anwendbarkeit österreichischen Rechts mit Ausnahmen des UN - Kaufrechts.